Socha
15.07.05,07:43
Prosím Vás, nemáte niekto pracovnú zmluvu v nemeckom jazyku? Vybavujeme pracovné povolenie pre našich montážnikov do Švajčiarska a potrebujú buď pracovnú zmluvu alebo potvrdenie o vyslaní so všetkými mzdovými náležitosťami a to v nemeckom jazyku. Nerobili ste to už niekto?
Prosíím...
Prosíím...
anto
15.07.05,09:34
Arbeitsvertrag (Muster)
Arbeitsvertrag
Zwischen der Fa. _______ (im folgenden Arbeitgeber genannt)
und
Herrn/Frau/Fräulein _______ (im folgenden Arbeitnehmer genannt)
wird folgendes vereinbart:
§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses / Probezeit
Der Arbeitnehmer tritt am _______ in die Dienste des Arbeitgebers.
Die ersten drei Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann das
Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt
werden. Eine Kündigung vor Arbeitsantritt ist ausgeschlossen.
§ 2 Tätigkeit
Der Arbeitnehmer wird als _______ in (Arbeitsort) eingestellt und mit allen
einschlägigen Arbeiten nach näherer Anweisung der Betriebsleitung und
seiner Vorgesetzten beschäftigt. Er ist verpflichtet, auch andere zumutbare
Tätigkeiten zu verrichten.
§ 3 Arbeitszeit
(1) Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt _______ Stunden w öchentlich.
(2) Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Pausenregelung
richten sich nach den mit dem Betriebsrat abgeschlossenen Vereinbarungen
oder der betrieblichen Übung. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, zumutbare
Über- oder Mehrarbeit zu leisten.
§ 4 Vergütung/Sonstige Leistungen
(1) Das aufgeschlüsselte Gehalt wird gesondert schriftlich mitgeteilt. Jede
geleistete Über- oder Mehrarbeitsstunde wird mit einem Zuschlag von 25%
auf die übliche Vergütung bezahlt.
(2) Erfolgt eine Beschäftigung mit einer anderen Tätigkeit, so ist die bisherige
Vergütung weiter zu zahlen.
(3) Die Zahlung des Gehaltes ist am jeweils Letzten des Monats fällig. Sie
erfolgt bargeldlos; der Arbeitnehmer wird innerhalb von zwei Wochen nach
Beginn des Arbeitsverh ältnisses ein Konto errichten und dessen Nummer
bzw. die Nummer eines schon bestehenden Kontos mitteilen.
(4) Die Zahlung von Gratifikationen, Tantiemen, Prämien und sonstigen
Leistungen liegt im freien Ermessen des Arbeitgebers und begründet keinen
Rechtsanspruch, auch wenn die Zahlung wiederholt ohne ausdrücklichen
Vorbehalt der Freiwilligkeit erfolgte. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die
Zahlung durch Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag geregelt ist.
§ 5 Abtretung und Verpfändung des Arbeitseinkommens
Die Abtretung sowie die Verpfändung von Vergütungsansprüchen ist
ausgeschlossen. Bei Pfändung oder seitens des Arbeitgebers erlaubter
Abtretung oder Verpfändung der Vergütungsansprüche ist der Arbeitgeber
berechtigt, für jede zu berechnende Pf ändung, Abtretung oder Verpfändung
_______ DM pauschal als Ersatz der entstehenden Kosten einzubehalten.
§ 6 Arbeitsverhinderung und Vergütungsfortzahlung im
Krankheitsfall
(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, jede Arbeitsverhinderung und ihre
voraussichtliche Dauer unverzüglich dem Arbeitgeber mitzuteilen
(2) Im Falle der Arbeitsunf ähigkeit von mehr als drei Kalendertagen infolge
Krankheit ist der Arbeitnehmer verpflichtet, vor Ablauf des darauffolgenden
Arbeitstages eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunf ähigkeit sowie
über deren voraussichtliche Dauer vorzulegen. Bei über den angegebenen
Zeitraum hinausgehender Erkrankung ist eine Folgebescheinigung innerhalb
weiterer drei Tage seit Ablauf der vorangehenden einzureichen.
(3) Ist der Arbeitnehmer an der Arbeitsleistung infolge auf unverschuldeter
Krankheit beruhender Arbeitsunfähigkeit verhindert, so leistet der
Arbeitgeber Vergütungsfortzahlung nach den Bestimmungen des
Entgeltfortzahlungsgesetzes.
§ 7 Urlaub
(1) Der Arbeitnehmer erh ält kalenderjährlich Urlaub in Höhe von _______
Kalender-/Arbeitstagen. Die Festlegung des Urlaubs erfolgt durch den
Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Wünsche des Arbeitnehmers.
Dringende betriebliche Gründe gehen vor.
(2) Bei Urlaubsantritt zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein
zusätzliches Urlaubsgeld von _______ DM je Urlaubstag.
§ 8 Nebenbeschäftigung
Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist jede auf Erwerb gerichtete
und das Arbeitsverhältnis beeinträchtigende Nebenbeschäftigung nur mit
Zustimmung des Arbeitgebers zulässig.
§ 9 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
(1) Das Arbeitsverh ältnis endet mit Ablauf des Monats, in dem der
Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr vollendet.
(2) Das Arbeitsverh ältnis kann mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum
Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gek ündigt werden. Die
Verlängerung der Kündigungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Solche Verlängerungen der K ündigungsfrist hat auch der
Arbeitnehmer bei K ündigungen gegenüber dem Arbeitgeber einzuhalten.
(3) Die K ündigung muß schriftlich erfolgen.
§ 10 Rückzahlung von Vorschüssen und Darlehen
Im Falle der Beendigung des Arbeitsverh ältnisses noch offene Restbeträge
von Vorschüssen und Darlehen werden bei Beendigung des
Arbeitsverhältnisses zur R ückzahlung f ällig; es sei denn, der Arbeitgeber hat
aus betriebsbedingten Gr ünden das Arbeitsverh ältnis gek ündigt oder der
Arbeitnehmer hat ausdrücklich wegen eines zur au ßerordentlichen
Kündigung berechtigenden Grundes gekündigt.
§ 11 Verschwiegenheitsverpflichtung
(1) Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, über alle ihm während seiner Tätigkeit
bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, alle ihm bekannt
gewordenen Herstellungsverfahren und sonstigen geschäftlichen bzw.
betrieblichen Tatsachen auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Stillschweigen zu bewahren.
(2) Der Arbeitnehmer ist während der Dauer des Arbeitsverhältnisses auch
verpflichtet, über den Inhalt dieses Vertrages Stillschweigen zu bewahren.
Anmerkung:
§ 12 Diensterfindungen und Verbesserungsvorschläge
Für Diensterfindungen und qualifizierte technische Verbesserungsvorschläge
gelten die Regelungen des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen vom 25.
Juli 1957 (BGBl. I. 756) zuletzt geändert am 15. August 1986 (BGBl. I. 1446)
und die dazu ergangenen Richtlinien für die Vergütung von
Arbeitnehmererfindungen im privaten Dienst vom 20. Juli 1959 (Beil. zum
BAnz. Nr. 156, geändert am 1. September 1983 (BAnz. Nr. 169). Für
einfache technische Verbesserungsvorschl äge gelten die hierzu
abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge.
§ 13 Nebenabreden und Vertrags änderungen
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen
dieses Vertrages bed ürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 14 Verfallfristen
(1) Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die
mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht
innerhalb von zwei Monaten nach F älligkeit gegenüber der anderen
Vertragspartei schriftlich geltend gemacht worden sind.
(2) Lehnt die Gegenseite den Anspruch ab oder erkl ärt sie sich nicht
innerhalb von zwei Wochen nach der Geltendmachung des Anspruchs, so
verf ällt dieser, wenn er nicht innerhalb von zwei Monaten nach der
Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird. Dies gilt
nicht f ür Zahlungsansprüche des Arbeitnehmers, die während eines
Kündigungsprozesses fällig werden und von seinem Ausgang abhängen. F ür
diese Ansprüche beginnt die Verfallfrist von zwei Monaten nach
rechtskräftiger Beendigung des Kündigungsschutzverfahrens.
§ 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort ist der Ort, an dem das Arbeitsverhältnis seinen Mittelpunkt
hat. Dieser Erfüllungsort ist maßgeblich für Streitigkeiten aus diesem Vertrag
und über sein Bestehen. Es ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem die
Diesen Service bieten wir Ihnen zusammen mit dem Rechtsanwaltsbüro
Faegre Benson Brendel
streitige Verpflichtung zu erfüllen ist.
(2) Hat der Arbeitnehmer im Inland keinen Wohnsitz begründet bzw. diesen
aufgegeben, so ist der Sitz des Arbeitgebers als Gerichtsstand gegeben.
§ 16 Teilnichtigkeit / Vertragsaushändigung
(1) Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so berührt
dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages.
(2) Die Vertragsparteien bekennen, eine schriftliche Ausfertigung dieses
Vertrages erhalten zu haben.
______________ (Ort), den ______________(Datum)
------------------------------------------ ------------------------------------------
Unterschrift des Arbeitgebers Unterschrift des Arbeitnehmers.
Arbeitsvertrag
Zwischen der Fa. _______ (im folgenden Arbeitgeber genannt)
und
Herrn/Frau/Fräulein _______ (im folgenden Arbeitnehmer genannt)
wird folgendes vereinbart:
§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses / Probezeit
Der Arbeitnehmer tritt am _______ in die Dienste des Arbeitgebers.
Die ersten drei Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann das
Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt
werden. Eine Kündigung vor Arbeitsantritt ist ausgeschlossen.
§ 2 Tätigkeit
Der Arbeitnehmer wird als _______ in (Arbeitsort) eingestellt und mit allen
einschlägigen Arbeiten nach näherer Anweisung der Betriebsleitung und
seiner Vorgesetzten beschäftigt. Er ist verpflichtet, auch andere zumutbare
Tätigkeiten zu verrichten.
§ 3 Arbeitszeit
(1) Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt _______ Stunden w öchentlich.
(2) Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Pausenregelung
richten sich nach den mit dem Betriebsrat abgeschlossenen Vereinbarungen
oder der betrieblichen Übung. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, zumutbare
Über- oder Mehrarbeit zu leisten.
§ 4 Vergütung/Sonstige Leistungen
(1) Das aufgeschlüsselte Gehalt wird gesondert schriftlich mitgeteilt. Jede
geleistete Über- oder Mehrarbeitsstunde wird mit einem Zuschlag von 25%
auf die übliche Vergütung bezahlt.
(2) Erfolgt eine Beschäftigung mit einer anderen Tätigkeit, so ist die bisherige
Vergütung weiter zu zahlen.
(3) Die Zahlung des Gehaltes ist am jeweils Letzten des Monats fällig. Sie
erfolgt bargeldlos; der Arbeitnehmer wird innerhalb von zwei Wochen nach
Beginn des Arbeitsverh ältnisses ein Konto errichten und dessen Nummer
bzw. die Nummer eines schon bestehenden Kontos mitteilen.
(4) Die Zahlung von Gratifikationen, Tantiemen, Prämien und sonstigen
Leistungen liegt im freien Ermessen des Arbeitgebers und begründet keinen
Rechtsanspruch, auch wenn die Zahlung wiederholt ohne ausdrücklichen
Vorbehalt der Freiwilligkeit erfolgte. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die
Zahlung durch Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag geregelt ist.
§ 5 Abtretung und Verpfändung des Arbeitseinkommens
Die Abtretung sowie die Verpfändung von Vergütungsansprüchen ist
ausgeschlossen. Bei Pfändung oder seitens des Arbeitgebers erlaubter
Abtretung oder Verpfändung der Vergütungsansprüche ist der Arbeitgeber
berechtigt, für jede zu berechnende Pf ändung, Abtretung oder Verpfändung
_______ DM pauschal als Ersatz der entstehenden Kosten einzubehalten.
§ 6 Arbeitsverhinderung und Vergütungsfortzahlung im
Krankheitsfall
(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, jede Arbeitsverhinderung und ihre
voraussichtliche Dauer unverzüglich dem Arbeitgeber mitzuteilen
(2) Im Falle der Arbeitsunf ähigkeit von mehr als drei Kalendertagen infolge
Krankheit ist der Arbeitnehmer verpflichtet, vor Ablauf des darauffolgenden
Arbeitstages eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunf ähigkeit sowie
über deren voraussichtliche Dauer vorzulegen. Bei über den angegebenen
Zeitraum hinausgehender Erkrankung ist eine Folgebescheinigung innerhalb
weiterer drei Tage seit Ablauf der vorangehenden einzureichen.
(3) Ist der Arbeitnehmer an der Arbeitsleistung infolge auf unverschuldeter
Krankheit beruhender Arbeitsunfähigkeit verhindert, so leistet der
Arbeitgeber Vergütungsfortzahlung nach den Bestimmungen des
Entgeltfortzahlungsgesetzes.
§ 7 Urlaub
(1) Der Arbeitnehmer erh ält kalenderjährlich Urlaub in Höhe von _______
Kalender-/Arbeitstagen. Die Festlegung des Urlaubs erfolgt durch den
Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Wünsche des Arbeitnehmers.
Dringende betriebliche Gründe gehen vor.
(2) Bei Urlaubsantritt zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein
zusätzliches Urlaubsgeld von _______ DM je Urlaubstag.
§ 8 Nebenbeschäftigung
Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist jede auf Erwerb gerichtete
und das Arbeitsverhältnis beeinträchtigende Nebenbeschäftigung nur mit
Zustimmung des Arbeitgebers zulässig.
§ 9 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
(1) Das Arbeitsverh ältnis endet mit Ablauf des Monats, in dem der
Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr vollendet.
(2) Das Arbeitsverh ältnis kann mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum
Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gek ündigt werden. Die
Verlängerung der Kündigungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Solche Verlängerungen der K ündigungsfrist hat auch der
Arbeitnehmer bei K ündigungen gegenüber dem Arbeitgeber einzuhalten.
(3) Die K ündigung muß schriftlich erfolgen.
§ 10 Rückzahlung von Vorschüssen und Darlehen
Im Falle der Beendigung des Arbeitsverh ältnisses noch offene Restbeträge
von Vorschüssen und Darlehen werden bei Beendigung des
Arbeitsverhältnisses zur R ückzahlung f ällig; es sei denn, der Arbeitgeber hat
aus betriebsbedingten Gr ünden das Arbeitsverh ältnis gek ündigt oder der
Arbeitnehmer hat ausdrücklich wegen eines zur au ßerordentlichen
Kündigung berechtigenden Grundes gekündigt.
§ 11 Verschwiegenheitsverpflichtung
(1) Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, über alle ihm während seiner Tätigkeit
bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, alle ihm bekannt
gewordenen Herstellungsverfahren und sonstigen geschäftlichen bzw.
betrieblichen Tatsachen auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Stillschweigen zu bewahren.
(2) Der Arbeitnehmer ist während der Dauer des Arbeitsverhältnisses auch
verpflichtet, über den Inhalt dieses Vertrages Stillschweigen zu bewahren.
Anmerkung:
§ 12 Diensterfindungen und Verbesserungsvorschläge
Für Diensterfindungen und qualifizierte technische Verbesserungsvorschläge
gelten die Regelungen des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen vom 25.
Juli 1957 (BGBl. I. 756) zuletzt geändert am 15. August 1986 (BGBl. I. 1446)
und die dazu ergangenen Richtlinien für die Vergütung von
Arbeitnehmererfindungen im privaten Dienst vom 20. Juli 1959 (Beil. zum
BAnz. Nr. 156, geändert am 1. September 1983 (BAnz. Nr. 169). Für
einfache technische Verbesserungsvorschl äge gelten die hierzu
abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge.
§ 13 Nebenabreden und Vertrags änderungen
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen
dieses Vertrages bed ürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 14 Verfallfristen
(1) Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die
mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht
innerhalb von zwei Monaten nach F älligkeit gegenüber der anderen
Vertragspartei schriftlich geltend gemacht worden sind.
(2) Lehnt die Gegenseite den Anspruch ab oder erkl ärt sie sich nicht
innerhalb von zwei Wochen nach der Geltendmachung des Anspruchs, so
verf ällt dieser, wenn er nicht innerhalb von zwei Monaten nach der
Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird. Dies gilt
nicht f ür Zahlungsansprüche des Arbeitnehmers, die während eines
Kündigungsprozesses fällig werden und von seinem Ausgang abhängen. F ür
diese Ansprüche beginnt die Verfallfrist von zwei Monaten nach
rechtskräftiger Beendigung des Kündigungsschutzverfahrens.
§ 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort ist der Ort, an dem das Arbeitsverhältnis seinen Mittelpunkt
hat. Dieser Erfüllungsort ist maßgeblich für Streitigkeiten aus diesem Vertrag
und über sein Bestehen. Es ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem die
Diesen Service bieten wir Ihnen zusammen mit dem Rechtsanwaltsbüro
Faegre Benson Brendel
streitige Verpflichtung zu erfüllen ist.
(2) Hat der Arbeitnehmer im Inland keinen Wohnsitz begründet bzw. diesen
aufgegeben, so ist der Sitz des Arbeitgebers als Gerichtsstand gegeben.
§ 16 Teilnichtigkeit / Vertragsaushändigung
(1) Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so berührt
dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages.
(2) Die Vertragsparteien bekennen, eine schriftliche Ausfertigung dieses
Vertrages erhalten zu haben.
______________ (Ort), den ______________(Datum)
------------------------------------------ ------------------------------------------
Unterschrift des Arbeitgebers Unterschrift des Arbeitnehmers.
anto
15.07.05,09:41
Tiež sa dá použňiť zmluva, ktorá je uvedená na .:
http://www.treffpunkt-arbeit.ch/secopdf/de/pav_mustervertrage_d
http://www.treffpunkt-arbeit.ch/secopdf/de/pav_mustervertrage_d
Socha
15.07.05,10:15
Super. Srdečná vďaka.
Stále chcú nejaké podklady a ja už nestíham....
Stále chcú nejaké podklady a ja už nestíham....