Socha
15.07.05,07:43
Prosím Vás, nemáte niekto pracovnú zmluvu v nemeckom jazyku? Vybavujeme pracovné povolenie pre našich montážnikov do Švajčiarska a potrebujú buď pracovnú zmluvu alebo potvrdenie o vyslaní so všetkými mzdovými náležitosťami a to v nemeckom jazyku. Nerobili ste to už niekto?
Prosíím...
anto
15.07.05,09:34
Arbeitsvertrag (Muster)


Arbeitsvertrag


Zwischen der Fa. _______ (im folgenden Arbeitgeber genannt)


und


Herrn/Frau/Fräulein _______ (im folgenden Arbeitnehmer genannt)


wird folgendes vereinbart:


§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses / Probezeit


Der Arbeitnehmer tritt am _______ in die Dienste des Arbeitgebers.


Die ersten drei Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann das


Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt


werden. Eine Kündigung vor Arbeitsantritt ist ausgeschlossen.


§ 2 Tätigkeit


Der Arbeitnehmer wird als _______ in (Arbeitsort) eingestellt und mit allen


einschlägigen Arbeiten nach näherer Anweisung der Betriebsleitung und


seiner Vorgesetzten beschäftigt. Er ist verpflichtet, auch andere zumutbare


Tätigkeiten zu verrichten.


§ 3 Arbeitszeit


(1) Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt _______ Stunden w öchentlich.


(2) Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Pausenregelung


richten sich nach den mit dem Betriebsrat abgeschlossenen Vereinbarungen


oder der betrieblichen Übung. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, zumutbare


Über- oder Mehrarbeit zu leisten.


§ 4 Vergütung/Sonstige Leistungen


(1) Das aufgeschlüsselte Gehalt wird gesondert schriftlich mitgeteilt. Jede


geleistete Über- oder Mehrarbeitsstunde wird mit einem Zuschlag von 25%


auf die übliche Vergütung bezahlt.


(2) Erfolgt eine Beschäftigung mit einer anderen Tätigkeit, so ist die bisherige


Vergütung weiter zu zahlen.


(3) Die Zahlung des Gehaltes ist am jeweils Letzten des Monats fällig. Sie


erfolgt bargeldlos; der Arbeitnehmer wird innerhalb von zwei Wochen nach


Beginn des Arbeitsverh ältnisses ein Konto errichten und dessen Nummer


bzw. die Nummer eines schon bestehenden Kontos mitteilen.


(4) Die Zahlung von Gratifikationen, Tantiemen, Prämien und sonstigen


Leistungen liegt im freien Ermessen des Arbeitgebers und begründet keinen


Rechtsanspruch, auch wenn die Zahlung wiederholt ohne ausdrücklichen


Vorbehalt der Freiwilligkeit erfolgte. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die


Zahlung durch Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag geregelt ist.


§ 5 Abtretung und Verpfändung des Arbeitseinkommens


Die Abtretung sowie die Verpfändung von Vergütungsansprüchen ist


ausgeschlossen. Bei Pfändung oder seitens des Arbeitgebers erlaubter


Abtretung oder Verpfändung der Vergütungsansprüche ist der Arbeitgeber


berechtigt, für jede zu berechnende Pf ändung, Abtretung oder Verpfändung


_______ DM pauschal als Ersatz der entstehenden Kosten einzubehalten.


§ 6 Arbeitsverhinderung und Vergütungsfortzahlung im


Krankheitsfall


(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, jede Arbeitsverhinderung und ihre


voraussichtliche Dauer unverzüglich dem Arbeitgeber mitzuteilen


(2) Im Falle der Arbeitsunf ähigkeit von mehr als drei Kalendertagen infolge


Krankheit ist der Arbeitnehmer verpflichtet, vor Ablauf des darauffolgenden


Arbeitstages eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunf ähigkeit sowie


über deren voraussichtliche Dauer vorzulegen. Bei über den angegebenen


Zeitraum hinausgehender Erkrankung ist eine Folgebescheinigung innerhalb


weiterer drei Tage seit Ablauf der vorangehenden einzureichen.


(3) Ist der Arbeitnehmer an der Arbeitsleistung infolge auf unverschuldeter


Krankheit beruhender Arbeitsunfähigkeit verhindert, so leistet der


Arbeitgeber Vergütungsfortzahlung nach den Bestimmungen des


Entgeltfortzahlungsgesetzes.


§ 7 Urlaub


(1) Der Arbeitnehmer erh ält kalenderjährlich Urlaub in Höhe von _______


Kalender-/Arbeitstagen. Die Festlegung des Urlaubs erfolgt durch den


Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Wünsche des Arbeitnehmers.


Dringende betriebliche Gründe gehen vor.


(2) Bei Urlaubsantritt zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein


zusätzliches Urlaubsgeld von _______ DM je Urlaubstag.


§ 8 Nebenbeschäftigung


Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist jede auf Erwerb gerichtete


und das Arbeitsverhältnis beeinträchtigende Nebenbeschäftigung nur mit


Zustimmung des Arbeitgebers zulässig.


§ 9 Beendigung des Arbeitsverhältnisses


(1) Das Arbeitsverh ältnis endet mit Ablauf des Monats, in dem der


Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr vollendet.


(2) Das Arbeitsverh ältnis kann mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum


Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gek ündigt werden. Die


Verlängerung der Kündigungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen


Bestimmungen. Solche Verlängerungen der K ündigungsfrist hat auch der


Arbeitnehmer bei K ündigungen gegenüber dem Arbeitgeber einzuhalten.


(3) Die K ündigung muß schriftlich erfolgen.


§ 10 Rückzahlung von Vorschüssen und Darlehen


Im Falle der Beendigung des Arbeitsverh ältnisses noch offene Restbeträge


von Vorschüssen und Darlehen werden bei Beendigung des


Arbeitsverhältnisses zur R ückzahlung f ällig; es sei denn, der Arbeitgeber hat


aus betriebsbedingten Gr ünden das Arbeitsverh ältnis gek ündigt oder der


Arbeitnehmer hat ausdrücklich wegen eines zur au ßerordentlichen


Kündigung berechtigenden Grundes gekündigt.


§ 11 Verschwiegenheitsverpflichtung


(1) Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, über alle ihm während seiner Tätigkeit


bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, alle ihm bekannt


gewordenen Herstellungsverfahren und sonstigen geschäftlichen bzw.


betrieblichen Tatsachen auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses


Stillschweigen zu bewahren.


(2) Der Arbeitnehmer ist während der Dauer des Arbeitsverhältnisses auch


verpflichtet, über den Inhalt dieses Vertrages Stillschweigen zu bewahren.


Anmerkung:


§ 12 Diensterfindungen und Verbesserungsvorschläge


Für Diensterfindungen und qualifizierte technische Verbesserungsvorschläge


gelten die Regelungen des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen vom 25.


Juli 1957 (BGBl. I. 756) zuletzt geändert am 15. August 1986 (BGBl. I. 1446)


und die dazu ergangenen Richtlinien für die Vergütung von


Arbeitnehmererfindungen im privaten Dienst vom 20. Juli 1959 (Beil. zum


BAnz. Nr. 156, geändert am 1. September 1983 (BAnz. Nr. 169). Für


einfache technische Verbesserungsvorschl äge gelten die hierzu


abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge.


§ 13 Nebenabreden und Vertrags änderungen


Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen


dieses Vertrages bed ürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


§ 14 Verfallfristen


(1) Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die


mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht


innerhalb von zwei Monaten nach F älligkeit gegenüber der anderen


Vertragspartei schriftlich geltend gemacht worden sind.


(2) Lehnt die Gegenseite den Anspruch ab oder erkl ärt sie sich nicht


innerhalb von zwei Wochen nach der Geltendmachung des Anspruchs, so


verf ällt dieser, wenn er nicht innerhalb von zwei Monaten nach der


Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird. Dies gilt


nicht f ür Zahlungsansprüche des Arbeitnehmers, die während eines


Kündigungsprozesses fällig werden und von seinem Ausgang abhängen. F ür


diese Ansprüche beginnt die Verfallfrist von zwei Monaten nach


rechtskräftiger Beendigung des Kündigungsschutzverfahrens.


§ 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand


(1) Erfüllungsort ist der Ort, an dem das Arbeitsverhältnis seinen Mittelpunkt


hat. Dieser Erfüllungsort ist maßgeblich für Streitigkeiten aus diesem Vertrag


und über sein Bestehen. Es ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem die


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Faegre Benson Brendel


streitige Verpflichtung zu erfüllen ist.


(2) Hat der Arbeitnehmer im Inland keinen Wohnsitz begründet bzw. diesen


aufgegeben, so ist der Sitz des Arbeitgebers als Gerichtsstand gegeben.


§ 16 Teilnichtigkeit / Vertragsaushändigung


(1) Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so berührt


dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages.


(2) Die Vertragsparteien bekennen, eine schriftliche Ausfertigung dieses


Vertrages erhalten zu haben.


______________ (Ort), den ______________(Datum)


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Unterschrift des Arbeitgebers Unterschrift des Arbeitnehmers.
anto
15.07.05,09:41
Tiež sa dá použňiť zmluva, ktorá je uvedená na .:

http://www.treffpunkt-arbeit.ch/secopdf/de/pav_mustervertrage_d
Socha
15.07.05,10:15
Super. Srdečná vďaka.
Stále chcú nejaké podklady a ja už nestíham....