usa21
08.10.10,21:00
Dobry vecer,

Uz neviem kam by som sa mohla obratit, tak skusam este poradu.
V maji som isla na inetrnetovu stranku jednej rakuskej cestovnej kancelarie, kde som sa prekliklala az k nejakemu zajazdu a nasledne som klikla "buchen" - co pre mna znamenala rezervacia... Ja som im aj zadala cislo mojej kreditnej karty ale platba neprebehla lebo som na nej mala nastaveny limit, ktory bol nizsi ako suma.
Nasledne mi zacali chodit maily s fakturami. O den neskor mi volal niekto z rakuskej kancelarie, ze im mam poslat spravne cislo kreditky lebo z tej nemohli stiahnut peniaze. Kedze som sa im nevedela dovolat telefonom a dohodnut ako platbu uskutocnit, poziadala som ich mailom nech mi zavolaju na mobil lebo na vyber dovolenky som mala uz iba posledny den.
Kedze sa mi pol dna nikto neozval, vybrala som si zajazd v inej CK a zaplatila. Vecer mi konecne niekto volal z tej rakuskej CK , kde som im oznamila, ze kedze sa mi nikto neozval, bola som nutena vybrat si zajazd inde. No a odvtedy ma bombarduju FA postou a dokonca tento tyzden mi uz prisla nejaka vyzva z nejakej inej spolocnosti (pravdepodobne vymahacskej) aby som uznala dlh, resp uhradila okamzite zavazok do 18.10.!! No a teraz neviem, co mam robit... som povinna im to zaplatit???? Ich vseobecne podmienky maju asi 100 stran a je fakt ze som ich pred klikom na "buchen" necitala... Existuje nejaka cesta , kedy si oni mozu z rakuska resp. nemecka odo mna vymahat peniaze za sluzby, ktore som ani nevyuzila??? A ako je mozne, ze ked im neprebehla platba mojou kreditkou, tak brali zajazd ako zakupeny??? Dakujem za akekolvek rady... Baśa
profesional
09.10.10,19:01
Z rakuska je mozne vymahat pohladavky aj na Slovensku. Na zaklade europskej legislativy bol do takmer kazdeho Obcianskeho sudneho poriadku alebo obdobneho zakona aproximovany Europsky platobny rozkaz.

Na tvojom mieste by som sa asi utesoval tym, ze tak ako u nas, tak aj v Rakusku plati, ze spotrebitelska zmluva o zajazde nevznikla v pripade ak nedoslo k uhradeniu platby, rovnako ako aj ked je zmluva nevyvazena, v pripade ak by plnenie bolo v rozpore s dobrymi mravmi a pod. Ponechanie ti casu na rozhodnutie iba par hodin je neprimerana praktika a teda ide o rozpor s dobrymi mravmi.
Je ale dolezite im vratit fakruty s postou s tym ze nesuhlasis ze by medzi Vami vznikol zmluvny vztah a preto nemaju narok na uhradu.
Osobne by som si ale na tvojom mieste na to zobral pravnika v Rakusku.
Chobot
11.10.10,08:01
Dobry vecer,

Uz neviem kam by som sa mohla obratit, tak skusam este poradu.
V maji som isla na inetrnetovu stranku jednej rakuskej cestovnej kancelarie, kde som sa prekliklala az k nejakemu zajazdu a nasledne som klikla "buchen" - co pre mna znamenala rezervacia... Ja som im aj zadala cislo mojej kreditnej karty ale platba neprebehla lebo som na nej mala nastaveny limit, ktory bol nizsi ako suma.
Nasledne mi zacali chodit maily s fakturami. O den neskor mi volal niekto z rakuskej kancelarie, ze im mam poslat spravne cislo kreditky lebo z tej nemohli stiahnut peniaze. Kedze som sa im nevedela dovolat telefonom a dohodnut ako platbu uskutocnit, poziadala som ich mailom nech mi zavolaju na mobil lebo na vyber dovolenky som mala uz iba posledny den.
Kedze sa mi pol dna nikto neozval, vybrala som si zajazd v inej CK a zaplatila. Vecer mi konecne niekto volal z tej rakuskej CK , kde som im oznamila, ze kedze sa mi nikto neozval, bola som nutena vybrat si zajazd inde. No a odvtedy ma bombarduju FA postou a dokonca tento tyzden mi uz prisla nejaka vyzva z nejakej inej spolocnosti (pravdepodobne vymahacskej) aby som uznala dlh, resp uhradila okamzite zavazok do 18.10.!! No a teraz neviem, co mam robit... som povinna im to zaplatit???? Ich vseobecne podmienky maju asi 100 stran a je fakt ze som ich pred klikom na "buchen" necitala... Existuje nejaka cesta , kedy si oni mozu z rakuska resp. nemecka odo mna vymahat peniaze za sluzby, ktore som ani nevyuzila??? A ako je mozne, ze ked im neprebehla platba mojou kreditkou, tak brali zajazd ako zakupeny??? Dakujem za akekolvek rady... Baśa

No ja to vidím tak, že tá cestovka je v práve. Ty si cez internet uzatvorila záväznú zmluvu o zájazde a pristúpila si na ich obchodné podmienky. Tie vo väčšine prípadov hovoria, že zájazdy objednané v dobe kratšej ako ... (u nás zvykne byt mesiac, v rakúskych CK 2 týždne) pred odchodom treba uhradiť v plnej výške. Objednávka je záväzná, a ak od zájazdu odstúpiš, si povinná zaplatiť stornopoplatok v závislosti od dátumu zrušenia pred odchodom.

Takže rekapitulácia - objednala si si záväzne zájazd, nezaplatila si ani zálohu, ani si objednávku nezrušila. Teda zrušila si zájazd následne, ale vznikla ti povinnosť uhradiť stornopoplatok. Ten teraz od teba vymáhajú.

Jediná tvoja šanca je, riadne si prečítať obchodné podmienky (aj keď majú 100 strán - ale myslím, že preháňaš, býva to max. pár strán drobným písmom, tak 4-10 strán ;)). Podstatná je pre teba stať o zálohe a o stornopoplatkoch.

Ak sa v nich nevyznáš, pripoj ich sem (naskenované, ale aby boli čitateľné), alebo daj odkaz na tú CK (budú ich mať aj na nete) a napíš presné dátumy objednania a termínu zájazdu. Ak budem stíhať, pozriem sa na to.

A trochu nesúhlasím s profesionálom o tom, že nevznikla zmluva o zájazde. Ona všetko odklikala, dokonca uviedla aj číslo kreditnej karty, takže zmluva vznikla. Nemôže sa ani (na rozdiel od tých, čo sa registrovali na stránke básne-portál či MS2010) vyhovárať, že ju registroval niekto iný, alebo že nevedela o cene...
rickman
11.10.10,08:48
A trochu nesúhlasím s profesionálom o tom, že nevznikla zmluva o zájazde. Ona všetko odklikala, dokonca uviedla aj číslo kreditnej karty, takže zmluva vznikla. Nemôže sa ani (na rozdiel od tých, čo sa registrovali na stránke básne-portál či MS2010) vyhovárať, že ju registroval niekto iný, alebo že nevedela o cene...

Teoreticky sa vždy dá vyhovoriť na fraud. Ale pokiaľ ide napríklad o gulet, tak bez právnika, ako píše profesional, to nebude mať ľahké.
Chobot
11.10.10,09:10
Teoreticky sa vždy dá vyhovoriť na fraud. Ale pokiaľ ide napríklad o gulet, tak bez právnika, ako píše profesional, to nebude mať ľahké.

Myslím, že usa21 sa na fraud asi ťažko vyhovorí....;):rolleyes: Leda, že by to za ňu objednávala sestra...



Dobry vecer,


V maji som isla na inetrnetovu stranku jednej rakuskej cestovnej kancelarie,...

nasledne som klikla "buchen" - co pre mna znamenala rezervacia...

Ja som im aj zadala cislo mojej kreditnej karty ale platba neprebehla ....

Nasledne mi zacali chodit maily s fakturami.

O den neskor mi volal niekto z rakuskej kancelarie ....

....poziadala som ich mailom nech mi zavolaju na mobil ....

...kde som im oznamila, ze kedze sa mi nikto neozval, bola som nutena vybrat si zajazd inde.
Madenio
12.10.10,19:19
Treba si prestudovat, ako to maju osetrene vo vseobecnych obchodnych podmienkach. Netreba byt lenivy - ide predsa o Vase prava.

Vsimnite si predovsetkym, ze akym ukonom dochadza k uzatvoreniu zmluvy. Ci suhlasom so vseobecnym obch. podmienkami a odoslanim objednavky alebo uspesnym uskutocnenim platby (alebo kombinaciou oboch). Vo vseobecnosti nepredpokladam, ze by to mali postavene len na odoslani formulara, pretoze platba moze castokrat zlyhat, nemusi byt akceptovana karta atd, atd, Vacinou je to u e-commerce je to tak, ze k uzatvoreniu kupnej zmluvy dochadza po uspesnej platbe z platobnej karty, Paypal atd.
usa21
18.10.10,08:41
myslite si ze je ok - ked mi nikdy neposlali ziadny mail (pritom ho maju), postu posielaju zasadne klasicky bez doporucenia (nikto nikdy nedokaze ze nejake vyzvy zasielali resp boli dorucene), okrem ineho, kreditku moze zadat hocikto pod akmykolvek cislom a ten ich skvely system Vas pusti dalej aj ked zadate vymyslene cislo. A co keby samotnu objednavku urobilo online 10 rocne dieťa????
usa21
18.10.10,09:08
VSEOBECNE PODMIENKY zial v necine :-(

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Ausschreibung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns in Meerbusch zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung. Reisebüros treten nur als Vermittler auf.

1.2. Liegen Ihnen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen bei telefonischer Anmeldung nicht vor, übersenden wir sie Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung.

1.3. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann, sofern wir Sie bei Übersendung auf die Änderung hinweisen.

1.4. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden oder bei Flugreisen am Abflughafen gegen Zahlungsnachweis frühestens einen Tag vor dem Flugtag aushändigen.
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2. Bezahlung



2.1. Sofort nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung wird die vereinbarte und auf der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung fällig. Diese beträgt 30% (auf volle EURO aufgerundet) von dem Gesamtpreis der Rechnung, sofern nichts anderes vor Vertragsschluss vereinbart wurde. Die Prämie für die Versicherung wird mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung wird 40 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig.

2.1.1. Sofern wir die Möglichkeit der Zahlung mit Kreditkarte einräumen sollten und Sie bei der Buchung davon Gebrauch machen oder wir Zahlung im Lastschriftverfahren anbieten sollten und Sie Ihr schriftliches Einverständnis erteilt haben erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto rechtzeitig zu den Fälligkeitszeitpunkten.

2.1.2 Wenn Sie die Zahlart "Überweisung" wählen, erheben wir ein einmaliges Entgelt von € 3,00 und erwarten den Geldeingang zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen.

2.1.2. Sofern wir bei Buchung der Reise ausschließlich die unter Ziffer 2.1.1. angegebenen Zahlarten anbieten, wird die Anzahlung in Höhe von 30% des Reisepreises und die Prämie für die Versicherung mit Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung sofort fällig. Die Restzahlung erfolgt spätestens 40 Tage vor Reiseantritt durch Abbuchung von Ihrem Konto.

2.1.3. In jedem Fall wird Ihnen vor einer Zahlung/Abbuchung der Sicherungsschein übergeben oder übersandt, üblicherweise mit der Reisebestätigung/Rechnung (rückseitig abgedruckt), denn Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß §651 k BGB insolvenzgesichert.

2.2. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittspauschalen, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.

2.3. Sofern die Reise, entgegen der getroffenen Vereinbarung erst bei Abholung der Reiseunterlagen am Serviceschalter bezahlt wird, sind wir berechtigt, für den dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwand, ein Serviceentgelt von € 20,00 je Vorgang zu erheben. Wenn Sie Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen leisten und wir Sie deshalb mahnen müssen, sind wir berechtigt, eine Mahnkostenpauschale in Höhe von € 25,00 zu erheben.

2.4. Sollte der Zahlungseinzug von dem von Ihnen genannten Lastschrift- oder Kreditkartenkonto mangels ausreichender Deckung zu den Fälligkeitsterminen nicht möglich sein, sind wir berechtigt, die uns dadurch entstehenden Mehrkosten von EURO 16,83 bei Lastschrifteinzug zu erheben. Bei Kreditkarteneinzug betragen die zu erhebenden Mehrkosten EURO 15,00.


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3. Leistungen, Preise

3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in unseren Ausschreibungen, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.

3.2. Ihre Reise beginnt und endet – je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer – zu den in der Leistungsbeschreibung ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen.

3.3. Flugscheine oder Sonderfahrtausweise gelten nur für die darin angegebenen Reisetage. Wenn Sie eine Änderung wünschen, sind wir bemüht, gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung zur Verfügung zustellen.

3.4. Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen aus Ihnen zuzurechnenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, können wir Ihnen nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger eine Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

3.5. Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise pro Person für die Unterkunft in 2-Bett-Zimmern bzw. für die gebuchte Kabinen-Kategorie oder für die Unterkunft in Ihrem gebuchten Ferienwohnungs-Typ.

3.6. Kinderermäßigung: Kinder unter 2 Jahren (bei Bahnreisen unter 4 J.) können ohne Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz im Flugzeug oder Liegeplatz in der Bahn, auf Charterflügen unentgeltlich, bei Linienflügen zu einem Preis gemäß Angebot befördert werden, sofern je Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist. Vollendet das Kind während der Reise das 2. Lebensjahr, gelten bei der Buchung die Bedingungen und Preise für Kinder ab 2 Jahren. Kosten, die für Kinder unter 2 Jahren im Hotel entstehen, sind dort direkt zu bezahlen. Auf Kreuzfahrten können Kinder unter 2 Jahren nicht befördert werden. Maßgebend für alle Ermäßigungen ist das Alter bei Reiseantritt. Wenn nicht anders ausgeschrieben, bringen wir ein Kind in Begleitung eines vollzahlenden Reisegastes im Doppelzimmer, in Begleitung von zwei Gästen im Doppelzimmer mit Zusatzbett, im Appartement oder in der Zimmer-Suite unter. Nicht ermäßigt: Mehrpreise, die sich aus der Beförderungstabelle ergeben, wie z.B. Abflughafen-, Flugtag-, Zustieg-Zuschläge und Mehrpreise für Ihr Wunschhotel auf den Fernreisen. Weitere Einzelheiten zu Ermäßigungen entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Ausschreibungen.

3.7. Wenn Sie Ihre Reise verlängern wollen, wenden Sie sich rechtzeitig an unsere Reiseleitung oder unser Service-Center. Eine solche Verlängerung ist nur möglich, wenn Ihr Zimmer nicht belegt ist. Der Rückflug erfolgt dann im Rahmen der noch freien Platzkapazität. Falls durch die Verlängerung eine Änderung des ursprünglich gebuchten Flughafens notwendig wird, besteht kein Anspruch auf Ersatzbeförderung. Der Preis für die Verlängerung berechnet sich nach dem Saisonpreis der Verlängerungswoche in unseren Ausschreibungen oder kann auf Nachfrage durch unser Service-Center mitgeteilt werden.
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4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden vor Rückflug bzw. Rückfahrt bei unserer Reiseleitung oder unserem Service-Center über die genauen Flug- bzw. Fahrtzeiten.

4.2. Wenn unter den Voraussetzungen der vorstehenden Regelung 4.1. 1. Absatz, ein Flug oder eine Fahrt auf unsere oder auf Veranlassung eines Beförderungsunternehmens von oder zu einem anderen als dem bestätigten Flughafen oder Zielort durchgeführt werden muss, übernehmen wir die Kosten der Ersatzbeförderung - mindestens bis zur Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse - zum ursprünglich bestätigten Flughafen/Zielort.

4.3. Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren entsprechend wie folgt zu ändern. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den
Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen.

4.4. Die im vorstehenden Absatz genannten Rechte stehen Ihnen auch im Fall einer erheblichen Reiseänderung zu und sind ebenfalls unverzüglich nach Bekanntgabe der wesentlichen Änderung geltend zu machen.
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5. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson

5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Vorgangsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Mißverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Bucher Reisen.

5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögl. anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als mit den vorstehenden Pauschalen oder den Stornoregelungen zu den jeweiligen Leistungsbeschreibungen ausgewiesen.

5.3. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel – vorbehaltlich bei Reiseleistungen von (Bucher Packaging) vgl. Ziffer 5.3.8. - betragen die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldetem Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Person bzw. Wohneinheit in Prozent vom Reisepreis:

5.3.1. bei Flugreisen bzw. Flugpauschalreisen von Bucher Last Minute
bis 30 Tage vor Reisebeginn 40%
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 55%
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 65%
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 75%
ab 6. bis 3. Tag vor Reisebeginn 85%
ab 2. Tag vor Reiseantritt bis einschließlich Tag des Reiseantritts 95%

5.3.2. bei eigener Anreise, Bahn- und Busreisen (außer Ferienwohnungen)
bis 22. Tag vor Reisebeginn 20%
ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 45%
ab 6. Tag vor Reisebeginn 55%
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 75%

5.3.3. bei Schiffsreisen
bis 50. Tage vor Reisebeginn 15%
vom 49. bis 30. Tag vor Reisebeginn 20%
vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30%
vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50%
vom 14. bis 1. Tag vor Reisebeginn 75%
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 80%

5.3.4. bei Ferienwohnungen pro Wohnung
bis 45 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn 20%
vom 44. bis 35. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 50%
ab 34. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
sowie bei Nichterscheinen 80%

5.3.5. bei Nur-Flügen im Linienverkehr 80%
sofern der Flug nicht Bestandteil einer Pauschal- oder kombinierten Reise nach 5.3.1 u 5.3.3. ist; in diesem Fall gelten die dort vereinbarten Pauschalen

5.3.6. bei Mietwagen
bis 1. Tag vor Reiseantritt/Mietbeginn EURO 30,00 je Mietwagen-Gutschein (Voucher). Eine Erstattung bei vorzeitiger Rückgabe des Mietwagens ist nicht möglich.

5.3.7. Bei Reisen, diemit dem kauf von Eintrittskarten verbunden sind (z.B. Konzerte, Musicals etc.) bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30% ab dem 21. Tag vor Reisebeginn 80 %.

5.3.8. Bei Reiseleistungen von (Bucher Packaging) die bei Buchung zu einer Gesamtheit von Reiseleistungen nach dem Prinzip des sog. „Dynamic Packaging“ zusammengestellt werden, werden im Regelfall Sondertarife der einzelnen Leistungsträger (Fluggesellschaften, Hotels, Mietwagen) verwendet, die grundsätzlich nicht erstattet werden können. Auf Grund dieser besonderen Eigenschaft einer solchen gebuchten Reise, finden entgegen den unter Ziffer 5.3.1. bis Ziffer 5.3.7. genannten Rücktrittspauschalen folgende Rücktrittspauschalen ihre Anwendung:

Bei Flugpauschalreisen, Mietwagenbuchungen
vom Buchungstag bis 15 Tage vor Reisebeginn 70%
14 Tage vor Reisebeginn bis Reiseantritt oder bei Nichterscheinen 90%

5.3.9. Die Pauschalen beziehen sich auf den Reise- oder Mietpreis und sind jeweils aufgerundet auf volle EURO.

5.3.10. Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen abweichende Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen genannt sind, gehen diese vor.

5.4. Wir bitten Sie, Änderungswünsche erst nach Erhalt Ihrer Reisebestätigung/Rechnung und unter Angabe der Reiseauftragsnummer Ihrem Reisebüro bzw. dem Service Center mitzuteilen. Werden nach Buchung der Reise Änderungen z.B. hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft, der Abflughäfen oder Zustiegsbahnhöfe vorgenommen, erheben wir bei Flug- sowie Auto-, Bahn- und Busreisen bis 30 Tage vor Reiseantritt € 33,- je Person, bei Ferienwohnungen bis 45 Tage vor Reiseantritt € 33,- je Wohnung, bei Zubuchung weiterer Mitreisender in Ferienwohnungen € 33,- je Änderungsvorgang, bei Schiffsreisen bis 91 Tage vor Reiseantritt € 60,-. Spätere Änderungen sind nur nach vorherigem Rücktritt von der von Ihnen gebuchten Reise möglich. Umbuchungen von Festbuchungen auf Vorausbuchungen sowie Umbuchungen der Beförderungs- und Reiseart sowie des Reisezieles sind nicht möglich. Änderungswünsche, die die unter Ziffer 5.3.8. genannten Reiseleistungen betreffen, können nicht pauschalisiert berechnet werden, sondern werden anhand der tatsächlichen Gegebenheiten ermittelt.

5.5. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten zu verlangen. Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die Mehrkosten betragen in der Regel € 33,- je Person, bei Ferienwohnungen je Änderungsvorgang, bei Schiffsreisen € 45,- je Person (bei City- & Events gemäß jeweiliger Berechnung). Bei Linienflügen und Flügen aus den Bausteinprogrammen nach Ihren Wünschen, sind Umbuchungen und NamensÂ*änderungen nur als Neubuchungen und nur nach Platz-Verfügbarkeit (und Rücksendung eines ggf. bereits ausgestellten Flugscheines) möglich. Vor Flugscheinausstellung betragen die Mehrkosten € 33,- pro Person. Die Kosten für Umbuchungen und Namensänderungen nach Ausstellung des Flugscheines sind abhängig vom gewählten Flugtarif. Einige Sondertarife erlauben keine Umbuchungen oder Stornierungen. Ihr Reisebüro informiert sie vor Buchung über die jeweiligen Regelungen. Bei Reiseleistungen die (Bucher Packaging vgl. Ziffer 5.3.8.) betreffen, müssen wir bei der Benennung einer Ersatzperson die tatsächlich bei den einzelnen Leistungsträgern entstehenden Kosten berechnen.

5.6. Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Linienflugscheine, Bahnfahrkarten oder Fährtickets zurückzugeben, da wir sonst den vollen Preis berechnen müssen.
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6. Reiseversicherungen

Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Für Ihre Sicherheit insgesamt empfehlen wir den Komplett- bzw. Basisschutz. Wir haben zu günstigen Konditionen für Reisen mit Reiseantrittsdatum bis zum 31.10.2010 einen Rahmenvertrag mit der Mondial Assistance International AG, Niederlassung Deutschland, München, abgeschlossen. Informieren Sie sich bitte näher im Reisebüro oder unter www.bucher.de bzw. www.gobucher.de oder telefonisch in unserem Service-Center. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die Mondial Assistance International AG, Niederlassung Deutschland, Ludmillastr. 28, 81543 München, unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.
Für Reisen mit Reiseantrittsdatum ab dem 01.11.2010 empfehlen wir für Ihre Sicherheit den Abschluss eines speziellen Reiseschutzpakets der Europäische Reiseversicherung AG. Im Reisebüro oder unter www.bucher.de bzw. www.gobucher.de oder telefonisch in unserem Service-Center können Sie sich näher über die Versicherungsbedingungen informieren. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die Europäische Reiseversicherung AG, 81605 München, unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.


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7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene und in der Reisebestätigung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu sechs Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet. In diesem Fall stehen Ihnen die in Ziffer 4.3, letzter Absatz genannten Rechte zu.
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8. Gewährleistung

8.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie deren Anzeige vor Ort uns gegenüber als Reiseveranstalter nicht schuldhaft unterlassen haben. Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.

8.2. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder unserem Service Center anzuzeigen. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung.

8.3. Die Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
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9. Haftung, Verjährung

9.1. Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in der Reiseausschreibung und Bestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.

9.2. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

9.3. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

9.4.Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir jeweils je Kunde und Reise bei Sachschäden bis EURO 4100,- bzw. bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises, wenn dieser EURO 4100,- übersteigt. In diesem Zusammenhang empfehlen wir den Abschluss des Komplett- bzw. Basisschutzes in Ihrem Reisebüro oder bei unserer Flughafenstation. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen im Zusammenhang mit Reisegepäck bleiben unberührt.

9.5.1. Sämtliche in Betracht kommenden vertraglichen Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich bei uns geltend machen. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 8.2., wenn Gewährleistungsrechte aus dem § 651 c Abs. 3, § 651 d, § 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.

9.5.2. Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit es sich nicht um einen Personenschaden handelt, müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich bei uns geltend machen.
9.5.3. Bei Personenschäden sind Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei uns innerhalb von einem Monat nach vertraglich vereinbartem Reiseende geltend zu machen, soweit Kenntnis von Schädiger oder schädigendem Ereignis innerhalb der vertraglichen Reisezeit besteht oder eine Kenntnis hätte bestehen müssen. Nach dem Ablauf vorstehender Fristen können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 9.2. Diese sind binnen 7 Tagen zu melden. Bei verspäteter Aushändigung beschädigten Gepäcks ist der Schaden innerhalb von 21 Tagen zu melden.

9.6. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit keine Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit vorliegt, verjähren in einem Jahr, beginnend ab dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte, soweit die Verletzung nicht vorsätzlich erfolgte. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Schweben Verhandlungen über von Ihnen erhobene Ansprüche, ist die Verjährung gehemmt bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren in 3 Jahren.
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10. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

10.1. Bitte beachten Sie unsere bei den Reisebüros oder unter www.bucher.de oder unter www.gobucher.de hinterlegten Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes, denn Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten. Diese Informationen gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes bzw. Personalausweises sind. Sind Sie Ausländer oder Inhaber eines Fremdpasses, müssen Sie oft andere Bestimmungen beachten. Bitte erfragen Sie diese bei dem zuständigen Konsulat.

10.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.

10.3. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt evtl. Benutzungshinweise.
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11. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EU 2111/05) verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie darüber informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden wir Sie über den Wechsel informieren. Wir werden unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden. Die Gemeinsame Liste der EU ist über die Internetseite www.bucher.de oder www.gobucher.de abrufbar
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12. Datenschutz und allgemeine Bestimmungen

12.1. Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung Ihrer Reise notwendig sind. Diese und unsere Mitarbeiter sind von uns zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet. Ist Ihre Reise kreditfinanziert, pflegen wir zum Zwecke der Kreditprüfung und Bonitätsüberwachung sowie für Marketingzwecke einen Datenaustausch mit anderen Konzerndienstleistungsunternehmen und ggf. mit der Schufa und der Fa. Informa GmbH, Freiburger Str. 7, 75179 Pforzheim. Ihre schutzwürdigen Belange werden dabei von uns berücksichtigt. Datenübermittlung an staatliche Stellen oder Behörden erfolgen nur im Rahmen gültiger Rechtsvorschriften.
Die Zollbehörden der USA haben alle Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, die Flug- und Reservierungsdaten jedes Passagieres zur Verfügung zu stellen. Diese Daten werden von den USA Zollbehörden ausschließlich zu Sicherheitszwecken verwendet.

12.2. Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr stehen Ihnen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen in der zum Buchungszeitpunkt gültigen Fassung zum Herunterladen (download) zur Verfügung. Unverzüglich nach Ihrer Buchung erhalten Sie auf elektronischem Wege eine Bestätigung, dass diese bei uns eingegangen ist. Der Vertragstext wird nach dem Vertragsschluss nicht von uns gespeichert.

12.3. Alle Angaben in unseren Ausschreibungen/Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung.

12.4. Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen/Prospekte verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.

12.5. Erkennbare Druck- und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung des Reisevertrages.