alencek
15.03.12,22:59
Prosím, pomohol by mi niekto s týmto prekladom?

Wäre die Meldung uber die ausländische Tätigkeit gemäss par. 18 SGVG (Meldefplicht für alle das Versicherungsverhältnis bedeutsamen Änderungen) von Ihnen bereits zeitgerecht gemeldet worden, so wäre eine Ausnahme von der Beitragszahlung nach dem GSVG möglich gewesen.
Ihrem Antrag auf Rückerstattung der Beiträge kann daher nicht stattgegeben werden.

Díky moc