Betrifft: Neue EU-Richtlinie zur Vorsteuererstattung- RL 2008/9/EG
Sehr geehrte Antragsteller!
Mit 1.1.20010 andern sich EU-weit die Voraussetzungen bzw.die Vorgangsweise fur die Erstattung der Vorsteuer.
Eine wesentliche Anderung besteht darin,dass die Antrage auf Vorsteuererstattung uber den Mitgliedsstaat der Ansassigkeit auf elektronischen Weg eingereicht werden mussen.Damit Ihre bereits beim Finanzamt Graz-Stadt bestehende Steuernummer auch in Zukunft fur Ihre Erstattungen verwendent werden kann, ist es unbedingt erforderlich, dass Sie uns so schnell wie moglich die Umsatzsteueridentifikationsnummer. Ihres Ansassigkeitssataates mittels beiliegenden Formulars ubermitteln. Nur dann ist gewahrleistet, dass die Abwicklung des neuen Verfahrens und damit Ihre Erstattung ab 1.1.2010 rasch und reibungslos funktioniert.
Sie werden daher um entsprechende schriftliche Mitteilung mittels beiliegendem Formblatt innerhalb der nachsten 4 Wochen ersucht.
Vdaka za odpoved, dufam,ze sa najde dobra dusicka :-)