Prekladala som si to cez Google, ale mi akosi uniká pointa. Nerozumiem presne, čo vlastne tam žiadajú. Prosím, ak nemáte s tým problém, pomôžte mi to preložiť. Radšej som to prepísala celé, aby to bolo jasné. Ďakujem veľmi pekne.
In der Beilage erhaltten Sie das "Merkblatt zu den neuen Quellensteuertarifcodes ab 2014.
Die wichtigste Anderung betrifft unsere verheirateten, quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmer. Wie Sie dem Tarifcode C (Abschnitt 2) entnehmen, gilt der Tarif C (Doppelverdiener) neu auch wenn
eines der Einkommen im Ausland erwirtschaftet wird (bisher Tarif B). Die Tarife untersscheiden sich erheblich (Beispiel: bei einem Bruttolohn von CHF 5000,00 im Monat Tarif B 3,42% / Tarif C 10,99%).
Als Arbeitgeber ist die Firmen verpflichtet, sämtliche Massnahmen zur korrekten Steuererhebung zu ergreifen. Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen Art. 88 DBG und § 84 und 85 StG ZG, haftet die Firmen fur die richtige Entrichtung der Quellensteuer.
Um diese Haftung auszuschliessen, bietet Ihnen die Firmen folgende Varianten an:
Variante 1:
Ab 2014 wird immer Tarif C in Abzug gebracht, allfällige Korrekturen/Gutschriften werden direkt durch Sie als Arbeitnehmer bis zum 31. Mai des Folgejahres bei der betreffenden Quellensteuerverwaltung mit entsprechenden Belegen beantragt.
Variante 2:
Sie retournieren uns den vollständig ausgefullten und unterzeichneten "Fragebogen zur Quellensteuererhebung" in der Beilage und der tatsächliche Tarif wird in Abzug gebracht.
Naposledy upravil mondes : 17.02.14 at 20:39